SPD Bensheim: Grundsteuerreform 2022 – was ist zu tun?

Bild: SPD Bensheim
Bis 31.10. dieses Jahres müssen bekanntlich alle Grundstückseigentümer eine
Erklärung abgeben, mit der der Grundsteuermessbetrag neu berechnet wird. Was
dabei zu beachten ist, erläuterte der frühere Erste Stadtrat von Lampertheim, Jens
Klingler bei einer öffentlichen Veranstaltung der SPD. Diese Erläuterungen stießen
auf sehr großes Interesse der Bevölkerung, wie der überfüllte dafür vorgesehene
Saal im Hotel Felix deutlich machte.
Einleitend klärte er auf, dass die Grundsteuer gemäß einem Urteil des Bundesver-
fassungsgerichts bundesweit bis 2025 reformiert werden muss. Die Unterlagen dafür
haben die Betroffenen bereits im Januar und Ergänzungen dazu im Juni erhalten.
Maßgebliche Daten dafür finden sich in der Regel vor allem im Kaufvertrag. Balkon
und Terrasse gelten dabei zu 25% als Wohnfläche, Garage und Kellerräume werden
nicht berücksichtigt. Ein Ausbau (z.B. Dachgeschoss oder Wintergarten) sollte
angegeben werden, sofern dies nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt geschehen
ist.
Er wies darauf hin, dass diese Reform aufkommensneutral bleiben soll. Es kann also
durchaus sein, dass man nach dieser Reform weniger Grundsteuer zu zahlen hat als
vorher. Die nächste Hauptveranlagung findet erst wieder 2036 statt.
Nach diesem Referat hatten viele Anwesende noch spezielle Fragen, die Klingler
natürlich gerne beantwortete. Er wies aber auch darauf hin, dass das Finanzamt
auch auf spezielle Fragen Antworten geben würde.
„Das war eine sehr gelungene Veranstaltung, die vielen von uns neue Erkenntnisse
gebracht hat“ bemerkte der SPD-Vorsitzende Jürgen Kaltwasser abschließend.