Stärkung von Familien und Kindern

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Am 21. März 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) beschlossen. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert.

Neugestaltung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die erwerbstätig sind, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angewiesen sind.

Der Kinderzuschlag wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter. Zudem wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wo Kinder und Jugendliche aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind, eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Chancen auf Teilhabe. Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.