Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Viernheim/Berlin, Mai 2015 – Die Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht informiert über die neuen Pflegeleistungen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, mit Christine Lambrecht und Gesundheitsexperte Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, MdB, über die neuen gesetzlichen Regelungen vor Ort am

Dienstag, den 02. Juni 2015

ab 18:00 Uhr im

Dorfgemeinschaftshaus Rimbach

zu diskutieren.

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen, welches zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Dies ist der erste Schritt einer umfassenden Pflegereform, mit dem viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt werden.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert“, so die Abgeordnete. Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel

Mit einem Pflegezeitgesetz ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert worden. „Damit wollen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen“, bringt Christine Lambrecht zum Ausdruck. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen.

Des Weiteren sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Hierbei soll laut Lambrecht der individuelle Unterstützungsbedarf im Zentrum stehen. Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.