Norbert Schmitt (SPD): Klage gegen Länderfinanzausgleich ist Ablenkungsmanöver und kann Hessen teuer zu stehen bekommen

Der Bergsträßer SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt hat die namentliche Abstimmung im Landtag zur Klage gegen den Länderfinanzausgleich der Landesregierung als Ablenkungsmanöver von der selbst verursachten schlechten Finanzsituation in Hessen und als Wahlkampfmanöver bezeichnet. Damit hat er gleichzeitig die Kritik seines CDU-Landtagskollegen Alexander Bauer zurückgewiesen. „Bezeichnend ist, dass die Landesregierung gegen ein Gesetz klagt, dass sie selbst mitverhandelt und beschlossen hat.“

„Das billige Wahlkampfmanöver einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich kann Hessen aber teuer zu stehen kommen. Angesichts des hohen Risikos welches mit der Klage gegen den Länderfinanzausgleich verbunden ist, konnte kein solider Finanzpolitiker einer solchen Klage zustimmen. Hessen müsse nämlich fast 500 Millionen Euro mehr in den LFA einzahlen müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht eine hundertprozentige Berücksichtigung der Finanzkraft der hessischen Kommunen auferlegt“, so Schmitt. Derzeit werden die Einnahmen aller Kommunen nur zu 64 Prozent in den Länderfinanzausgleich eingerechnet. Wenn das Bundesverfassungsgericht diese eher willkürliche Festlegung beanstandet, wird aus der Klage „ein übler Bumerang“.

Ein Ablenkungsmanöver sei die Klage, weil Schwarz-Gelb in Hessen damit kaschieren wollte, dass sie mit öffentlichen Mitteln nicht umgehen kann. Die Ausgaben in Hessen und die Verschuldung sind in den letzten Jahren explodiert. Daran hat insbesondere Alexander Bauer mit seinen Zustimmungen zu den jeweiligen Haushalten einen erheblichen Anteil. Der Steuerzahlerbund als auch die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers bescheinigen Hessen, die Haushaltskonsolidierung nicht im Griff zu haben. So läge Hessen beim Ausgabenanstieg ganz weit vorne und habe bei der Haushaltskonsolidierung bundesweit den drittschlechtesten Platz. „Nun versucht Schwarz-Gelb von den eigenen Versäumnissen abzulenken, in dem es mit der Klage gegen den Länderfinanzausgleich mit dem Finger auf andere zeigt“, sagte Norbert Schmitt.

Wie fahrlässig in Hessen mit den Ausgaben und Belastungen umgegangen werde, zeige sich zum Beispiel an der Schadensersatzklage von RWE gegen eine Verfügung des Landes Hessen wegen der vorläufigen Stilllegung der Atomkraftwerke in Biblis. Weil die Landesregierung diese Anordnung nur mit haarsträubenden formellen und inhaltlichen Mängeln in Kraft setzte, habe das oberste hessische Verwaltungsgericht RWE Recht gegeben. Das kann das Land bis zu 187 Millionen Euro kosten. Auch die Ausgaben für die politische Führung seien in Hessen explodiert. CDU und FDP geben hier 190 Millionen Euro mehr aus als der Durchschnitt der Flächenländer.

Auch das Argument Hessen habe nach dem Länderfinanzausgleich weniger Einnahmen zur Verfügung als die Empfängerländer und zum Beispiel Rheinland-Pfalz leiste sich mit „unserem Geld“ Wohltaten, die in Hessen unbezahlbar seien, sei „schlicht unwahr“. So rechnet Norbert Schmitt vor, dass Hessen nach dem Länderfinanzausgleich immer noch deutlich mehr Mittel als den „Nehmerländern“ bleibt. Pro Einwohner habe Hessen eine Finanzkraft von 3318 Euro, Rheinland-Pfalz von 3160 Euro. Hessen kann also pro Kopf 158 Euro mehr ausgeben. Auf die Einwohnerzahl umgerechnet heißt das, dass Hessen fast eine Milliarde Euro (exakt 946 Millionen Euro) mehr ausgeben kann als Rheinland-Pfalz. Die dortigen „Wohltaten“ seien also Ergebnis politischer Schwerpunktsetzen und nicht von Mehreinnahmen. „Dass in Hessen anders als in Rheinland-Pfalz die Kommunen zu wenig Geld vom Land bekommen, dass es praktisch keine echten Ganztagsschulen gibt und keine beitragsfreien Kita-Plätze, hat also etwas mit politischer Schwerpunktsetzungen und verfehlter hessischer Landespolitik und nicht mit dem Länderfinanzausgleich zu tun,“ zieht Norbert Schmitt das Fazit.