SPD: Sondersitzung des Kreistages unnötig

„Die Demokratie wurde von der schwarz-grünen Koalition mit Füßen getreten.“, so bewertet die SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Hechler die letzte Kreistagssitzung. „Nach dieser schrecklichen Sitzung kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen!“, meint die SPD. In der letzten Kreistagssitzung ging es hoch her. Der Kreistagsvorsitzender Breitwieser wurde in einer von der schwarz-grünen Koalition einberufenen Sitzungsunterbrechung dazu gebracht, die Sitzungsleitung abzugeben, nur weil er der Opposition Recht gab und die Geschäftsordnung eingehalten hatte. Demokratische Regeln wurden außer Kraft gesetzt und eine Abstimmung wurde von der Grünen-Sprecherin Berg neu durchgeführt. Dabei wurden keine Anträge und Wortmeldungen zugelassen, sondern es wurde faktisch nur festgestellt, dass die Koalition beschlossen hat, der SPD-Antrag dürfe nicht auf die Tagesordnung. Noch nicht mal die Abstimmungsregeln der Geschäftsordnung wurden dabei eingehalten.

Völlig unverständlich ist das Verhalten, da es nur darum ging, ob der SPD-Antrag zum Thema Verfassungsklage gegen das Land Hessen auf die Tagesordnung kommt. „Wie reagiert denn die schwarz-grüne Koalition erst, wenn es mal bei inhaltlichen Entscheidungen keine Mehrheit für sie gibt?“, fragt sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Hechler.

Der eigentlich inhaltliche Grund, das Thema des Antrages, ist über Parteigrenzen hinweg unstrittig. Der Hessische Landkreistag hat beschlossen, dass stellvertretend für alle Hessischen Landkreise die Kreise Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und Bergstraße gegen das Land klagen, da das Land den Landkreisen dringend notwendige finanzielle Mittel gestrichen hat. Diese Klage ist gut vom Landkreistag vorbereitet und es gibt eine wortgleiche Beschlussvorlage in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner. Diese Vorlage sollte auch zuerst von der Verwaltung ganz regulär auf die Tagesordnung im Kreistag Bergstraße kommen. Ohne echte Begründung wurde diese dann zurückgezogen und man will eine Sondersitzung dazu machen. „Wie sollen wir angesichts der Finanzlage eine Sondersitzung durchführen, wenn wir uns doch alle einig sind und gegen das Land geklagt werden soll.“ Diese Frage hat die Opposition mehrmals gestellt, aber nicht beantwortet bekommen. Allein dies ist ein schlechter politischer Stil.

Der Antrag wurde nicht zugelassen, weil er nicht dringlich sei. Wenn dies so ist, dann kann er aus Sicht der SPD auch nicht Thema einer Sondersitzung sein. Die Geschäftsordnung des Kreistages definiert dringlich sehr klar. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die Entscheidung nicht bis zur nächsten Kreistagssitzung verschoben werden kann. Daher kann nach der jetzigen Beschlusslage des Kreistages die Klage gar nicht mehr auf die Tagesordnung einer eventuellen Sondersitzung gesetzt werden. Die Klage muss bis Ende des Jahres beschlossen werden. Die SPD schlägt vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die grundsätzliche Bereitschaft der Klage beschließt und man dann im November den eigentlichen Klagebeschluss fast. So kann man sich die Kosten für eine Sondersitzung sparen und befindet sich im Einklang mit der Geschäftsordnung des Kreistages.

Wenn es doch zu einer Sondersitzung im September kommt, dann bleibt nur der Tagesordnungspunkt Wahl des zusätzlichen Dezernenten übrig. „Eine Wahl in einer Sondersitzung und im Nachgang zur letzten Kreistagssitzung ist der schlecht-möglichste Start eines neuen Dezernenten und hat mit neuem, besseren politischen Klima nichts mehr zu tun!“, kritisiert Katrin Hechler die Pläne der schwarz-grünen Koalition. Scheinbar hat die Koalition Angst auch bei der Wahl des neuen Dezernenten nicht alle 46 Stimmen der Koalition zu erhalten und will daher die Wahl in einer Sondersitzung, mit meist geringer Beteiligung, durchführen. Abschließend fordert die SPD-Fraktion noch mal alle auf, auf die Sondersitzung zu verzichten.